Wer ein Heizsystem mietet, profitiert genau wie der Heizungskäufer von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Voraussetzung: Der Vermieter beantragt die Fördermittel und gibt die Einsparungen direkt an Sie weiter.
Staatlich bezuschusst werden zum Beispiel
- Solarthermie-Anlagen mit 30 % der förderfähigen Kosten
- oder Wärmepumpen-Anlagen mit 35 %.
Bei Hybridanlagen, z.B. Öl + Wärmepumpe, wird der Wärmepumpen-Anteil gefördert.¹
Die staatliche Förderung beim Erwerb eines neuen Ölbrennwertkessels gibt es seit 2020 nicht mehr, weil der Gesetzgeber auf erneuerbare Energien setzt.¹