Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das eigene Haus birgt viele Möglichkeiten, die Energieeffizienz zu verbessern, um damit zum Klimaschutz beizutragen und dauerhaft Energiekosten einzusparen. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird Privatpersonen eine finanzielle Unterstützung bei der Sanierung ihrer Wohngebäude in Aussicht gestellt.

Im Fokus: Ihr Heizungssystem

Sie erhalten die Förderung in Form eines direkten Investitionszuschusses über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Was genau wird gefördert? Maßnahmen am Gebäude selbst, vor allem aber die Heizungsoptimierung und die Installation neuer Heizungsanlagen. Die nachfolgend genannten BAFA-Fördersätze gelten für Anträge ab dem 15.8.2022.

Förderung für die Heizungsoptimierung

Wenn zum Beispiel einige Heizkörper im Haus nur lauwarm werden, andere aber glühen, ist ein hydraulischer Abgleich durch den Heizungsbauer empfehlenswert. Was kompliziert klingt, ist eine einfache Methode, um viel Energie und Kosten für Ihre Heizung zu sparen. Manchmal muss auch nur die Heizungspumpe ausgetauscht werden, um die beste Heizleistung zu erzielen. All das – sowohl Wartung als auch Ersatzteile – wird mit einem maximalen Fördersatz von 20% unterstützt, darin enthalten: 5% iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)-Bonus (BAFA - Förderprogramm im Überblick - BEG: Neuerungen ab 15.08.2022).

Förderung für eine neue Heizungsanlage

Ein Heizungstausch kann mit der BEG gefördert werden, wenn das Gebäude älter als fünf Jahre ist. Im Fokus der Förderung steht der Einbau von Heizungsanlagen bzw. Wärmeerzeugern, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine reine Ölheizung, selbst eine mit modernster Brennwerttechnik, wird nicht mehr gefördert.

Wenn Sie weiter mit Öl heizen wollen bzw. heizen müssen, profitieren Sie dennoch von der staatlichen Förderung, wenn der bestehende Ölkessel bzw. eine Ölbrennwertanlange im Verbund mit einem weiteren Wärmeerzeuger zu einer Hybridanlage ausgebaut wird. Drei Varianten sind möglich:

1. Ölbrennwertkessel mit Biomasse, zB. Feststoffkessel

Wer seine bestehende Ölheizung mit einer Biomasseanlage verbindet und dann zum Beispiel auch mit Holzscheiten, Pellets oder Holzhackschnitzel Wärme erzeugt, erhält bis zu 10 % der förderfähigen Kosten zurück. Bei sehr niedriger Feinstaubemission, das dürfen maximal bis 2,5 Milligramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas sein, erhöht sich der Förderbeitrag um 5 % auf 15%.

2. Ölbrennwertkessel mit Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe nutzt als Energiequellen die Umgebungsluft, das Erdreich sowie das Grundwasser. Die BEG fördert den Betrieb einer Wärmepumpe – auch in Kombination mit einem Ölbrennwertkessel – mit bis zu 25 % der förderfähigen Kosten. Erfüllt die Wärmepumpe zusätzlich noch weitere Kriterien kommen weitere 5% Wärmepumpenbonus dazu.

3. Ölbrennwertkessel mit Solarthermieanlage

Eine Solarthermieanlage lässt sich abhängig von der Größe der Anlage zur Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung einsetzen. Sonnenkollektoren – meistens auf dem Dach des Hauses installiert – fangen die Sonnenwärme ein. Eine Wärmeträgerflüssigkeit überträgt die Sonnenwärme auf den Speicher der Heizungsanlage. Da Solarthermie emissionsneutral arbeitet, wird ihre Anschaffung mit bis zu 25 % der Investitionskosten gefördert.

Austausch des alten Ölkessels

Gemäß den aktuellen BAFA-Regularien erhalten Hauseigentümer, die ganz auf Öl als Wärmeenergieträger verzichten, für eine neue Heizungsanlage sogar bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, Beispiel Wärmepumpe: Fördersatz 25% + 10% Heizungs-Tausch-Bonus + 5% Wärmepumpenzuschuss. Darüber hinaus wird die Fachplanung mit bis zu 50% gefördert. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

Förderung beantragen

Ihre Antragstellung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgt über ein elektronisches Antragsformular.

Wichtiger Hinweis: Förderfähig sind nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Energieberatungsleistungen wie der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) jedoch dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Der iSFP gibt Ihnen eine hohe Planungssicherheit und erhöht sogar die Wahrscheinlichkeit einer Förderung.

In 5 Schritten zur Förderung

1. Energieberatung & Planung der Maßnahmen

2. Online-Antrag stellen

3. Maßnahmen umsetzen

4. Erforderliche Unterlagen online einreichen

5. Zuteilung der Fördersumme

Person sitzt auf Couch und schaut in Laptop

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