Warum Hybrid heizen?
Lange hielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch „Heizungsgesetz“ genannt, Hauseigentümer im letzten Jahr in Atem. Klar war, dass die Bundesregierung den Gebäudesektor bis zum Jahr 2050 nahezu klimaneutral aufstellen möchte. Unklar war jedoch, was das genau für Eigentümer und Verbraucher bedeutet: Dürfen zum Beispiel bestehende Ölheizungen weiter genutzt werden?
Seit Januar 2024 gibt es nun mit neuen gesetzlichen Bestimmungen Antworten. Ja, Sie dürfen Ihre Öl-Brennwert- oder Niedertemperaturkessel und dazugehörige Brennstoffe weiter nutzen.
Das Heizungsgesetz sieht jedoch vor, dass ein bestimmter Anteil der Energie zukünftig durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Im Einzelnen müssen
- 5 Prozent erneuerbare Energien ab dem Jahr 2029
- 30 Prozent ab 2035 und
- 60 Prozent ab 2040 genutzt werden.